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Was ist eine Auflastung?

Jedes Fahrzeug besitzt herstellerseitig ein zulässiges Gesamtgewicht, das im Fahrzeugschein eingetragen ist. Dieses Gewicht beschreibt das maximal zulässige Fahrzeuggewicht inklusive der Zuladung und der Insassen. Zieht man das Leergewicht vom zulässigen Gesamtgewicht ab, so erhält man die maximal zulässige Zuladung. Dieses Gewicht wird als Nutzlast bezeichnet und darf niemals überschritten werden.

Wird eine höhere Nutzlast benötigt, kann das zulässige Gesamtgewicht mit Hilfe einer  Auflastung erhöht werden.
So eine Auflastung kann, abhängig vom Fahrzeugmodell, durch die Montage einer Zusatzfeder, einer Luftfederung und einer Änderung der Rad-Reifen-Kombination in Kombination mit einem zu erstellenden Gutachten und der TÜV Abnahme durchgeführt werden.

Ebenso kann, je nach Modell, die Anhängelast erhöht werden.

Unser Service rund um Ihre Reifen auf einen Blick:

  • Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts
  • Erhöhung der Anhängelast
  • Zusatzfedern oder Luftfederung inkl. Montage 
  • Rad-Reifenmontage nach Traglastanforderung
  • Gutachtenerstellung und TÜV Abnahme im Haus
  • Montage einer Anhängerkupplung mit hohem D-Wert* (D-Wert = Maßstab für die Verbindungseinrichtung)
* Der D-Wert ist ebenso wichtig für die Berechnung der Stützlast. Zu beachten ist, dass der Wert für die Anhängerkupplung höher ist als für das Fahrzeug.

Bitte sprechen Sie uns gerne an, welche Möglichkeiten bei Ihrem Fahrzeug bestehen.

Krieger & Leipnitz GmbH & Co KG
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