Ihre Fragen und unsere Antworten
Sollten Sie Ihre Frage, die Ihnen auf dem Herzen brennt, hier nicht finden, dann sprechen Sie uns bitte gerne jederzeit an, damit wir unser Bestes geben können, auch hierfür eine zufriedenstellende Antwort zu finden.
Interessante Fragen und Antworten zum Transporter, die uns bereits gestellt wurden
Ja, in den meisten Fällen. Mit einem entsprechenden Untersuchungsbericht und einer Abnahme vor Ort sowie einem Gutachten können wir Ihren Sprinter nach Prüfung der Konfiguration auf bis zu
3,5 to. ZGg. auflasten.
Sie haben den Vorteil, dass auch die Anhängelast mit einem speziellen Gutachten bis an die Grenze des ZGg. der Zugfahrzeuges erhöht werden kann.
Sie benötigen ein zu erstellendes Gutachten, das wir für Sie nach Besichtigung des Sprinters durch einen Sachverständigen erstellen lassen.
Des Weiteren muss die Anhängerkupplung (der Anbaurahmen) einen erhöhten D-Wert aufweisen. Der Kugelhals entspricht fast immer der erhöhten Last.
Die Vorführung der verwandten Bauteile bei einem dafür geschulten Prüfingenieur ist notwendig. Dies erledigen wir gerne für Sie.
Ja, wir haben zur Unterstützung ein Luftfederungssystem im Programm, das sowohl einfach als auch doppelwirkend den Seitenbewegungen und dem bekannten „Schlingern“ entgegenwirkt.
Dies System ist durch einfache Bedienung vom Fahrersitz aus nutzbar. Das doppelwirkende System ist zudem für Unternehmer interessant, die ihr Fahrzeug oft einseitig belasten z. B. für Firmen die Glas und Fenster mit Glasreff transportieren sowie bei Regaleinbauten im Fahrzeug etc.
Ja, ein sehr wichtiger Punkt zur Sicherheit; Bei der Zuladung Ihrer Ware, die ja bekanntlich oft an die Grenzen der möglichen Beladung geht, wirkt das System durch Erhöhung der Fahrstabilität dem Eintauchen der Federn entgegen.
Ja, wir können ihren Sprinter durch unser eigens entwickeltes Umbaukit mit bis zu 6 Sitzplätzen ausstatten. Die Sonderabnahme ist gesichert und wird hier im Hause durchgeführt.
Nein, ihr Sprinter bleibt ein LKW. Lediglich die Erhöhung der Sitzplatzanzahl muss in die Fahrzeugpapiere übernommen/eingetragen werden. Dies erledigen wir auf Wunsch für Sie.
Nein, die meisten Lösungen können wir auch für andere Hersteller und Modelle wie z. B. VW Crafter, Fiat Ducato, Citroen Jumper, Iveco Daily etc. durchführen.